Linderung gesellschaftlicher Schuld

Nur wenigen Kainskindern gefällt die Vorstellung anhaltender Schulden. Es ist gesellschaftlich beschämend, finanziell schmerzhaft und potenziell gefährlich. Daher streben die meisten Kainiten danach, ihre Schulden im Wechselspiel von Gefallen und Gegengefallen so schnell, wie es ihnen sicher möglich ist, zu begleichen. Der, der den Gefallen gewährt hat, hat ein berechtigtes Interesse
daran, dass die Schuld bestehen bleibt. Im Endeffekt führt dies zu einem Katz-und-Maus-Spiel, wobei die Schuldner verzweifelt versuchen, ihren Gläubigern Gefallen zu tun, während die Gläubiger allem aus dem Weg zu gehen versuchen, was ihre Schuldner als mögliche Erfüllung auslegen könnten.

Unter den Kainskindern haben Schulden nur selten eine bestimmte Form. Wenige Vampire verlangen eine bestimmte Gegenleistung. Stattdessen bleiben die Schulden vage und formlos, und man geht davon aus, dass sie in eine Kategorie fallen, die das den Gefallen gewährende Kainskind als seine Expertise erachtet oder eine Form annehmen, bei der das verschuldete Kainskind einen größeren, aber verzögerten Nachteil hat. „Ich werde dich einfach später mal um Hilfe bitten.“ Diese Ambiguität kann für den Gläubiger sowohl positiv als auch negativ sein. Die
verschwommene Natur der Schuld hilft, Schuldner ehrerbietig zu halten, während sie daran arbeiten, ihre Schuld durch Schmeichelei und Unterwürfigkeit zu lindern.

Entsprechend kommt es aufgrund der undefinierten Natur der meisten kainitischen Schulden unter den Kainskindern oft vor, dass diese ihren Gläubigern irgendeine geringere Art der Gegenleistung gewähren und darauf hoffen, den Gefallen damit aufzuheben. Besonders aktive oder verschlagene Vampire können ihre Gläubiger in Situationen manövrieren, bei denen sie auf der Bildfläche erscheinen, ihnen Hilfe leisten und auf diese Weise das Ungleichgewicht beseitigen. Bei einem solchen Versuch sollte man allerdings sehr vorsichtig sein, denn wenn er nach hinten losgeht oder ans Licht kommt, verfällt der Initiator nur in noch größere Schuld und wird obendrein noch zum Ziel von Hohn und Spott (vorausgesetzt, er wird nicht als eine Art Kollateralschaden eliminiert, wenn die Dinge wirklich aus dem Ruder laufen). Die Maus, die dem Löwen den Dorn aus der Pfote zieht, ist immer noch eine Maus, egal, für wie schlau sie sich auch halten mag.

Welche Form die Rückzahlung annimmt, hängt von Größe und Art der Schuld ab. Es gilt als schlechter Stil, bei unerheblichen Schulden exzessive Rückzahlungen zu fordern. In solchen Fällen kann der Schuldner je nach Sekte, in der der Gefallen existiert, die Forderung mit einem Lachen abtun (und sie unter Berücksichtigung des absurden Anspruchs, der mit der versuchten Erfüllung einherging, möglicherweise sogar annullieren) oder sogar irgendeine Form von Genugtuung im Kampf dafür verlangen. In den meisten Fällen geraten die, die versuchen aus ihnen geschuldeten
Gefallen in unverhältnismäßigem Maß Kapital zu schlagen, in den gesellschaftlichen Bankrott. Die Gesellschaft der Kainskinder blieb nicht 500 Jahre lang statisch, indem sie die Verschuldeten die Oberhand gewinnen ließ.

Andererseits beschließen nur wenige Kainskinder, eine Schuld zu erlassen, indem sie um zu wenig bitten. Wer dies tut, macht sich zur Zielscheibe der Harpyien und
annulliert damit jeden Status-Gewinn durch den Erwerb der Schuld. Deshalb beschließen die weniger „kultivierten“ Clans nur selten, sich auf das Wechselspiel mit denen einzulassen, die als geistesgegenwärtiger als sie gelten. Es ist schon schlimm genug, bei einer Vereinbarung hereingelegt zu werden, aber auch noch vor allen als Narr dazustehen macht das Ganze nur noch schwerer zu ertragen.

Tatsächlich ist die eigentliche Rückzahlung der Schuld beim Vorgang des Wechselspiels von Gefallen und Gegengefallen beinahe eine Nebensache. Der Gefallen selbst zählt, die Kunst seiner Schaffung, die Ausbreitung der Verpflichtung und die Netze der Loyalität, die durch die geschuldeten Gefallen entstehen. Die Rückzahlung der Forderung ist dabei von den düstersten Umständen einmal abgesehen immer irgendwie antiklimatisch.

Wenn eine Schuld schließlich zurückgezahlt wird, geschieht dies meist in der Öffentlichkeit. Denkbare Arten der Rückzahlung sind Privilegien (vor allem das der Zeugung, wenn es sich bei dem Schuldner um den Prinzen oder Priscus handelt), Lieblingsghule oder sterbliche Marionetten, finanzielle Unterstützung oder Hilfe im Kampf, die Unterweisung in einer Disziplin oder gar
öffentliche Selbsterniedrigung. Gefallen haben oft damit zu tun, dass sich ein Kainskind im Auftrag eines dritten Vampirs bei einem anderen für diesen einsetzt, und meist geht es dabei um Angelegenheiten, die mit dem Kuss oder einer Einmischung in die Welt der Sterblichen zu tun haben. Eine Bitte um einen Dienst, der augenscheinlich gefährlich ist, oder die Forderung, dass der Schuldner die Traditionen bricht, ist nach alter Sitte selbst sektenübergreifend verboten. Schließlich sorgt der endgültige Tod des Schuldners nur dafür, dass seine Dienste nie wieder zur Verfügung stehen. Andererseits kann ein entsprechend hinterlistiger Vampir die Grenzlinien dieser Einschränkungen verwischen, und das Wechselspiel von Gefallen und Gegengefallen dient durchaus manchmal dazu, eine beliebige Anzahl unvorsichtiger Kainskinder zu eliminieren. Die Harpyien und andere Meinungsmacher der verschiedenen Sekten sind letztlich die ultimativen
Schiedsrichter, die entscheiden, ob eine Rückzahlung angemessen ist, auch wenn sie in den meisten Domänen in derlei Angelegenheiten kein offizielles Amt ausüben.